AGB`s der Schwimmschule Müller              Stand: September 2017

  1. Hausordnung
    Der Hausordnung des Hallenbades in Gomadingen ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im Eingangsbereich einzusehen.
  2. Haftung
    Die Eltern oder Begleitperson ist für sein Kind verantwortlich. Bei Kurs Wassergewöhnung, Kurs 1 und Kurs 2 sind die Eltern mit im Wasser. Ab Kurs 3 halten sich die Eltern am Beckenrand auf ( Badebekleidung , Badeschuhe). Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle z.B. Rennen im Bad, Kopfsprung ins niedrige Wasser übernimmt die Schwimmschule Müller keine Haftung. Kopfsprung im tiefen Bereich nur nach Anweisung und mit Beaufsichtigung durch das Personal der Schwimmschule Müller. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen des Bades übernimmt die Schwimmschule Müller keine Haftung. Sachbeschädigungen die verursacht werden, gehen zu Lasten des Verursachers.

    Den Anweisungen des Personals der Schwimmschule Müller ist unbedingt in vollem Umfang Folge zu leisten.

    Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Vor und nach Ende der Kursstunde haftet die Schwimmschule nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich.

    Begleiter der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.

  3. Gesundheitliche Voraussetzungen

    Jedes Kind muss bei Beginn des Schwimmkurses sportgesund sein. Krankheiten müssen dem Personal der Schwimmschule mitgeteilt werden.

  4. Hygiene

    Das Betreten des Schwimmbereiches mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

  5. Salvatorische Klausel

    Sollten Teile des Vetrages unwirksam oder nichtig werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.